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Gefahren und Risiken

EIn Schlachthof ist kein “normales” Gewerbe.

Das sieht man schon daran, dass das betreffende Grundstück, das für ihn vorgesehen ist, im Flächennutzungsplan von „Gewerbegebiet“ auf „Sondergebiet“ abgeändert werden muss, um die Ansiedlung rechtlich überhaupt möglich zu machen.

 

Ein Schlachthof, eine Schlachtabfallvergärungsanlage (die vielleicht später doch noch ergänzt wird) und deren Nebenbetrieben bedingen eine Reihe von Risiken, die sich nicht kleinreden lassen.

 

Wir behaupten nicht, das sich alle Risiken jederzeit und im vollen Umfang verwirklichen werden, sie sind jedoch real und man muss sie im Auge haben, wenn man sich für eine solche Ansiedlung entscheidet - und sie abwägen mit den Vorteilen, die man für die Gemeinde sieht.

 

Zu behaupten, dass man alle Risiken im Griff hätte, da es sich um eine der modernsten Anlagen Europas handele, ist fahrlässig und unredlich – übrigens: Atomunfälle wie in Fukushima waren noch sehr viel unwahrscheinlicher, was den Anwohnern heute auch kein Trost ist.

 

 

Kurzer Exkurs zum Thema 'Sondergebiet':

Bestimmte Betriebe sind gemäß § 11 'Sonstige Sondergebiete' der BauNVO (Baunutzungsverordnung) nur in für sie speziell festgesetzten Sondergebieten zulässig. Dies ist hiernach regelmäßig der Fall, wenn 'insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt' zu erwarten sind.

 

Hierzu sei erwähnt, dass die Umwidmung der für den Schlachthof mit Schlachtabfallvergärungsanlage vorgesehenen Grundstücke von Gewerbegebiet in Sondergebiet in der Gemeinderatssitzung vom 16.06.2016 bereits als Tagesordnungspunkt auf der Agenda stand und durch die kurz zuvor eingereichten 1.663 Unterschriften des Bürgerbegehrens der Freien Wähler wirksam abgewehrt werden konnte.

 

Ein erster Erfolg unserer Bemühungen zur Verhinderung des geplanten Schlachthofes!

 

PS: Zwischenzeitlich wurden über 2.000 Unterschriften abgegeben !

 

 


Wenn Sie auf unseren Seiten sachliche oder inhaltliche Fehler entdecken, teilen Sie uns dies bitte umgehend unter info@fw-aschheim.de mit.

 

Wir sind um neutrale und sachkundige Informationen bemüht, sind aber im Moment noch nicht in allen Teilbereichen, die mit dem Schlachthof zu tun haben, ausgewiesene Experten – aber wir werden sehr schnell sehr viel sachkundiger.

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